von links nach rechts: Johannes Lamparter, Erik John, Martin Grauer, Franziska Pralow, Eva Böhm, Silvia Abt, Karol Schmidhuber, Jörg Geist
1. Mitglieder des Kirchengemeinderates (2026-2032)
a) Gewählte Mitglieder (7 Personen)
- Johannes Lamparter (2. Vorsitzender)
- Silvia Abt
- Eva Böhm
- Jörg Geist
- Erik John
- Franziska Pralow
- Karol Schmidhuber
b) Mitglied kraft Amtes
- Pfarrer Martin Grauer (1. Vorsitzender / Bezirkssynodaler)
2. Das Selbstverständnis des Kirchengemeinderates
a) Gemeindeleitung
In der Kirchengemeindeordnung (§16, Abs. 1) steht:
„Kirchengemeinderat und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde."
b) Amtsverpflichtung
Bei der Einsetzung ins Amt des Kirchengemeinderates wurde folgende Amtsverpflichtung gegeben:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen
und mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde
und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.
Seid ihr dazu bereit, dann reicht mir die rechte Hand und gelobt es vor Gott und dieser christlichen Gemeinde mit den Worten: Ja, und Gott helfe mir."
